AGBs

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie sich die folgenden Bedingungen und Hinweise genau durch. Sie sind auf Grundlage des BGB in der Fassung vom 01.01.1997 erstellt und  regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Mit Ihrer Anmeldung erkennt der Reisende diese an.

1. Anmeldung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Sie gilt auch für weitere auf der Anmeldung aufgeführten Personen.

2. Reisebestätigung

Mit der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Er basiert ausschließlich auf Angaben, Beschreibungen und Bedingungen der Reiseausschreibung und –bestätigung.

3. Zahlungen/Sicherungsschein

Ihre Zahlungen sind gem. § 651 k BGB abgesichert, da Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein erhalten haben. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 50 € pro Person. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der Restzahlung zugestellt.

4. Leistungen/Preise

Die vertraglich vereinbarten Leistungen/Preise ergeben sich aus der Beschreibung der Ausschreibung, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und –bestätigung.

5. Leistungsänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluß notwendig und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit sie unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Reisenden zumutbar sind. Der Reisende wird hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

6. Preisänderungen

Preisänderungen sind nach Vertragsabschluß im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt müssen mindestens vier Monate liegen. Sie werden unverzüglich über eine Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt. In jedem Falle ist eine Preiserhöhung nur bis spätestens drei Wochen vor Reiseantritt möglich. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktrittswunsch muss schriftlich und  unverzüglich nach Bekanntwerden der Preiserhöhung uns gegenüber erklärt werden.

7. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Storno). Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Erfolgt ein Rücktritt, können wir eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen. Bei Rücktritt (Storno) durch den Reisenden können wir anstelle der konkret berechneten Rücktrittsentschädigung folgende Pauschalen geltend machen:

- bis 45. Tag vor Reisebeginn 10 %

- bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %

- bis 14. Tag vor Reisebeginn 60 %

- ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %

Der Nichtantritt einer Reise wird als Reiserücktritt am Abreisetag gewertet.

Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schaden unbenommen. Das Verschieben einer Reise wird grundsätzlich als Reiserücktritt mit entsprechender Entschädigung und Reiseneubuchung gewertet.

Bei Reiserücktritt sind bereits ausgehändigte Unterlagen zurückzugeben, bevor der Reisepreis zurückgezahlt werden kann.

8. Umbuchung/Ersatzperson

Das Verschieben/Umbuchen einer Reise wird grundsätzlich als Reiserücktritt mit entsprechender Entschädigung und Reiseneubuchung gewertet. Insofern fallen obige Rücktrittspauschalen an.

9. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen.

- bis 21 Tage vor Reiseantritt, wenn die vertraglich vereinbarte (in der Reiseausschreibung ausgewiesene) Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist. Der Reisende erhält die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

- fristlos, wenn dem Reiseveranstalter vor Reiseantritt Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründe, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Ergänzend gelten die Bedingungen ‚Rücktritt durch den Reisenden’.

- fristlos, wenn der Reisende  die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder gefährdet trotz Abmahnung durch den Reiseveranstalter. Hierbei sind die Art der Reise sowie die Belange der Reisegruppe zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter behält den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.

10. Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Abschluß des Vertrages nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag gemäß §§ 651 j BGB kündigen. Der Reiseveranstalter kann dann eine angemessene Entschädigung für erbrachte Aufwendungen verlangen.

11. Haftung des Reiseveranstalters

11.1. Rahmen

Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

- die gewissenhafte Reisevorbereitung

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- die Richtigkeit der Beschreibungen aller in der jeweiligen Ausschreibung - angegebenen Reiseleistungen

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und – ortes.

11.2. Vertragliche Haftungsbeschränkung

Die Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt (§ 651 h BGB), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter oder einen Leistungsträger herbeigeführt wurde und es sich nicht um einen Körperschaden handelt.

11.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Soweit der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Die Haftung ist betragsmäßig eingeschränkt und gilt nur bei Verschulden. Wir verweisen auf die Beförderungsbedingungen der Airline, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

11.4. Haftung für Fremdleistungen

Der Reiseveranstalter haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen (Ausflüge, Mietwagen,etc.), die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

12. Mängelrüge/Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, einen auftretenden Mangel der Reiseleitung oder örtlichen Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Dem Reiseveranstalter muss eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt werden, bevor der Vertrag gemäß § 651 e BGB gekündigt werden kann.

13. Ausschlussfrist/Verjährung

Sämtliche Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind dem Reiseveranstalter gegenüber möglichst schriftlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende geltend zu machen. Reisevertragliche Ansprüche verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Informationen über Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, die ihm gekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, an den Reisenden weiterzugeben. Dies gilt für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft, etc. Nichtdeutsche Staatsangehörige sind an das zuständige Konsulat verwiesen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für eine verspätete oder nicht erfolgte Visaerteilung.

15. Datenschutz

Alle vom Reiseveranstalter erfassten Daten, die der Reisende im Rahmen seiner Reiseanmeldung an den Reiseveranstalter weitergeleitet hat, werden ausschließlich zur Betreuung des Kunden und zur Reisevorbereitung verwendet. Sie sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16. Allgemeines

Einzelheiten der Ausschreibung entsprechen dem Stand der Drucklegung (Nov.03). Für Druckfehler oder Irrtümer wird keine Gewähr übernommen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich. Richtet sich die Klage gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, so ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

17. Veranstalter

 

Corina Wiedermann

Danziger Str. 12

53332 Bornheim

 

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letzte Aktualisierung  22 Februar, 2004